Berater für Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

 

 

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator


Bauherren sind (mit)verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle kümmern.


Während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben übernimmt der SiGe-Koordinator nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) die Festlegung, Koordination und Kontrolle der Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.



  • Beratung für den Bauherren, im Bereich des Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz auf Baustellen. (gesetzliche Grundlage ist die Baustellenverordnung)


  • Erarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGePlan)


  • Erstellung der Vorankündigung an die zuständige Gewerbeaufsicht und der "Unterlage für spätere Arbeiten" an der baulichen Anlage


  • Baubetreuung während der Planungsphase ( Beratung bei arbeitsschutzrelevanten Belangen)


  • Baubetreuung in der Ausführungsphase - Baustellenbegehungen und Teilnahme an den Bauberatungen aus Sicht des Arbeitsschutzes im Auftrag des Bauherren/Auftraggebers


  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk